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Montag, 11. Juli 2016

Dies dürfte zahlreiche Fragen nach sich ziehen, z.B. ob der am Mittwoche gewählte gemeinsame Vertreter – One Square Advisory – auf Einsetzung klagen könnte, immerhin wurde er ja gewählt, und zwar rechtskräftig, um Investoreninteressen zu vertreten. Also was wiegt jetzt höher, die Ad-hoc-Meldung des Emittenten oder die Beschlüsse von Mittwoch ?!


EILMELDUNG: Überraschende Wende bei Beate Uhse ! – Zinszahlung soll nunmehr pünktlich erfolgen, Beschlüsse der 2ten AGV Mittwoch gekippt


Beate Uhse_II
Die Zinsen für die Anleihe Beate Uhse 2014/19 sollen innerhalb der nächsten 14 Tage gezahlt werden. Die dafür nötige Liquidität werde von dritter Seite zur Verfügung gestellt. Damit sind die Beschlüsse der 2ten AGV von Mittwoch über Bord gekippt.
Überraschung zum Wochenausklang: Beate Uhse wirft die Beschlüsse von Mittwoch über Bord. Ob es höhere Einsicht war oder die massive öffentliche Kritik, oder beides – egal.
Die Zinszahlung für ausstehende Anleihe über 30 Mio. EUR soll simpel und einfach innert der nächsten 2 Wochen erfolgen, so eine Ad-hoc-Meldung vom heutigen Freitag.
Das wäre innerhalb der 30-tägigen Toleranz-Periode (sog. Grade Period), bei der die Rating-Agenturen immerhin noch die Füße still halten.
Die Beate Uhse AG greift dabei nach eigenen Angaben auf ein Darlehen zurück. Für das operative Geschäft stünden ferner auch dann noch hinreichend Mittel zur Verfügung.
Uhse I
Entspannt zurücklehnen ist gerade nicht
Dem Vernehmen nach hatte die Beate Uhse AG die Kosten für die Beschlüsse der wichtigen 2ten AGV Mittwoch abgewogen gegen die Kosten der anstehenden Zinszahlung – und dann den Entschluss gefasst, ‚na dann können wir ja gleich einfach die Zinsen zahlen und haben dann nochmal ein Jahr‘. Dies ist lediglich eine Auslegung von BondGuide, die so natürlich nicht in der heutigen Pressemitteilung steht.
Dies dürfte zahlreiche Fragen nach sich ziehen, z.B. ob der am Mittwoche gewählte gemeinsame Vertreter – One Square Advisory – auf Einsetzung klagen könnte, immerhin wurde er ja gewählt, und zwar rechtskräftig, um Investoreninteressen zu vertreten. Also was wiegt jetzt höher, die Ad-hoc-Meldung des Emittenten oder die Beschlüsse von Mittwoch ?!
Unglaublich – nichts ist spannender als Wirtschaft!

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